VDW Infoschreiben zu den Konsequenzen der neuen EU-Verpackungsordnung

Transportverpackungen:

-> Unternehmen dürfen ab 2030 große Haushaltsgeräte zu 90% nur noch in wiederverwendbaren Transportverpackungen verkaufen.

-> Auch sollen Transportverpackungen, mit denen Wirtschaftsakteure Produkte zwischen verschiedenen Standorten befördern oder an andere Wirtschaftsakteure innerhalb Deutschlands liefern, künftig wiederverwendbar sein. Bislang sind Papier, Pappe oder Kartonverpackungen (PPK) von dieser Mehrwegpflicht ausgenommen. Allerdings wird im EU-Partament sowie im Ministerrat diskutiert, ob die von der Kommission vorgeschlagenen Ausnahmen für PPK-Verpackungen aufgehoben werden sollen.

E Commerce-Verpackungen: Ab 2030 müssen 10% und ab 2040 sogar 50% aller Verpackungen im Online-Versandhandel Mehrwegverpackungen sein.

Umverpackungen: Ab 2030 müssen 10% und ab 2040 25% alter Umverpackungen in Form von Kisten Mehrweglösungen sein, Transportverpackungen auf Kartonbasis sind zwar gemäß dem Kommissionsvorschlag hlervon ausgenommen. Allerdings wrd auch diese Ausnahme im EU- Parlament und im Ministerrat in Frage gestellt.

Obst- und Gemüsestelgen: Einwegverpackungen für frisches Obst und Gemüse mit einem Gewicht von unter 1,5 kg sollen komplett verboten werden.

Die FEFCO beleuchtet Verpackungslösungen aus reyclebarer Wellpappe im Vergleich mit wiederverwendbaren Plastikkisten aus unterschiedlichen Blickwinkel: