VDW Infoschreiben zu den Konsequenzen der neuen EU-Verpackungsordnung
Transportverpackungen: -> Unternehmen dürfen ab 2030 große Haushaltsgeräte zu 90% nur noch in wiederverwendbaren Transportverpackungen verkaufen. -> Auch sollen Transportverpackungen, mit denen Wirtschaftsakteure Produkte zwischen verschiedenen Standorten befördern oder an andere Wirtschaftsakteure innerhalb Deutschlands liefern, künftig wiederverwendbar sein. Bislang sind Papier, Pappe oder Kartonverpackungen (PPK) von dieser Mehrwegpflicht ausgenommen. Allerdings wird im EU-Partament sowie im Ministerrat … Weiterlesen …